Typgenehmigung
Die neue Rahmenverordnung reformiert die europaweite Typprüfung und Marktüberwachung. Auch zum Thema Emissionen gibt es Neuerungen für Freizeitmobile.
Die Zuständigkeit und die Vorgaben zur Marktüberwachung wurden durch die neue Rahmenverordnung (EU) Nr. 2018/858 reformiert, die am 1. September 2020 in Kraft tritt. Weitere 25 noch zu spezifizierende delegierte Rechtsakte runden das neue Vorschriftenpaket ab. Die EU betreibt die umfassende Reform des EU-Typgenehmigungssystems, deren Kern die weitere europäische Harmonisierung der Typprüfung sowie der Ausbau der Marktüberwachung ist. Im Rahmen der Marktüberwachung sollen Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt verfügbar sind, durch die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission stichprobenartig überprüft werden können. Weiter wird die Aufsicht über das Typgenehmigungsverfahren durch die Kommission erhöht, da diese zukünftig regelmäßige Überprüfungen und einen Informationsaustausch hierzu einführen kann.
Der für Reisemobile und Caravans wichtige Anhang XI wurde auch in die neue Rahmenverordnung inhaltlich unverändert in Anhang II Teil III Anlage 1 übernommen. Als sogenannte „Fahrzeuge besonderer Zweckbestimmung“ gehören z.B. Reisemobile ebenso wie Pkw der Fahrzeugkategorie M1 an, sind aber durch ihre besondere Zweckbestimmung von einigen Vorschriften befreit. In der Regel sind Reisemobile auf Lkw-Nutzfahrzeugchassis aufgebaut und können daher die Pkw-M1-Vorschriften wie z. B. hinsichtlich Emissionen nicht in vollem Umfang erfüllen.
Emissionen
Um zu messen, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob es die Abgasgrenzwerte einhält, sind genormte Prüfverfahren vorgeschrieben. Für die Typzulassung neuer Pkw gilt europaweit bereits seit September 2017 das neue Testverfahren „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP). Damit wird der seit 1992 gültige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) abgelöst. Für Reisemobile, die auf Nutzfahrzeugchassis der Klassen N1 III und N2 aufgebaut sind, wird WLTP zum 1. September 2019 für neue Reisemobile eingeführt.
Auch die Messung des Ausstoßes von Schadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxid wird zukünftig auf den WLTP umgestellt. Das Ziel ist die Senkung der Stickoxid- und Partikelbelastung im realen Fahrbetrieb. Hierzu müssen die Autos im Rahmen der Typzulassung mit einem PEMS (Portable Emissions Measurement System) auf die Straße. Mit RDE sollen nur Stickoxide und Partikelbelastungen gemessen werden, der Verbrauch spielt keine Rolle. Dieser wird künftig über den im Vergleich zur bislang geltenden Messmethode deutlich dynamischeren und realitätsnäheren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty) aber immer noch standardisiert im Labor ermittelt. Die Verbrauchswerte und die Stickoxidwerte für RDE werden weiterhin durch die Basisfahrzeughersteller zur Verfügung gestellt.
Reisemobile werden überwiegend im sogenannten Mehrstufenverfahren hergestellt: Vereinfacht ausgedrückt, wird auf ein Nutzfahrzeugchassis (Stufe 1) das Reisemobil (Stufe 2) aufgebaut. Im WLTP obliegt die Emissionsgenehmigung auch weiterhin dem Basisfahrzeughersteller. Die Abstimmung zwischen Basisfahrzeug- und Aufbauherstellern ist daher von zentraler Bedeutung.