Typgenehmigung

Die Rahmenverordnung 2018/858 hat die europaweite Typprüfung und Marktüberwachung reformiert. Das Ziel: einheitliche Verfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten zu etablieren.

Die Rahmenverordnung 2018/858 beschreibt die erforderlichen technischen Prozesse, administrativen Rollen und Verantwortlichkeiten der Fahrzeughersteller, Zulieferer, Händler sowie der nationalen Behörden, um einheitliche und vergleichbare Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten zu etablieren.
Die Vorschriften zur Typgenehmigung mit der Rahmenverordnung (EU) Nr. 2018/858 sind für die deutschen und europäischen Hersteller von Caravans und Reisemobilen von besonderer Bedeutung. Denn es gilt: Einmal EU-typgenehmigt sind Caravans und Reisemobile ohne weitere Prüfungen innerhalb der EU zulassungsfähig. Im Jahr 2023 fanden 47 Prozent der in Deutschland produzierten Caravans und Reisemobile ihre Käufer im Ausland. Daher nutzen die deutschen Hersteller die EG-Typgenehmigung bereits seit 1999.

Reisemobile und Caravans unterliegen als sogenannte „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ zum Teil anderen Vorschriften als Pkw und Anhänger. So gehören z. B. Reisemobile ebenso wie Pkw der Fahrzeugkategorie M1 (Personenbeförderung bis 8 Personen plus Fahrer) an, sind aber durch ihre besondere Zweckbestimmung von einigen Vorschriften befreit. Der Wohnaufbau mit seinen kraftfahrzeuguntypischen Ausstattungsmerkmalen wie Küche, Tisch, Sanitär- und Schlafraum macht die durchgehende Anwendung von Pkw-Vorschriften unmöglich. Im Gegensatz zu Pkw steht bei Reisemobilen nicht das Fahren, sondern das Wohnen im Vordergrund. Reisemobile sind „Häuser auf Rädern“. Um die notwendigen Massen realisieren zu können, werden Reisemobile zumeist auf Lkw-Nutzfahrzeugchassis aufgebaut, wodurch die Anwendung von Pkw-M1-Vorschriften wie z. B. hinsichtlich Emissionen und Crashtests nicht oder nur modifiziert möglich ist.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2022/2236 wurden die Vorschriften der General Safety Regulation auf Reisemobile und Caravans erweitert. Die Vorschriften werden zum 7. Juli 2024 für neue Typgenehmigungen anwendbar, zum 7. Juli 2026 dann für alle Typgenehmigungen.

Neue Crashtests für Reisemobile sind nicht vorgesehen. Für Pkw, SUV und Vans konzipierte Crashtests sind nicht auf Reisemobile anwendbar, da diese Pkw-typischen Unfallsituationen nachempfunden sind.

Die durch die General Safety Regulation 2 über die Basisfahrzeuge in Reisemobilen eingeführten aktiven Sicherheitssysteme werden das Sicherheitsniveau von Reisemobilen weiter verbessern. Dazu werden alle Reisemobile mit Kamerasystemen ausgestattet. Dies ist bei Integrierten sogar recht aufwendig. Zerstörende Prüfungen von Reisemobilen im Rahmen von Crashtests sind für die weitgehend mittelständisch geprägten Hersteller nicht zu stemmen. Passive Sicherheitsanforderungen müssen durch die Basisfahrzeuge abgedeckt werden.

Normen Europäische Normen unterstützen die Sicherheit und Qualitätssicherung für Freizeitfahrzeuge. National und international setzt sich der CIVD hierbei für seine Mitglieder ein. Mehr erfahren
Kfz-Steuer Die Besteuerung von Reisemobilen richtet sich nach dem Gewicht und der Schadstoffklasse des Reisemobils. Mehr erfahren
EU-Führerschein Der gängige B-Führerschein reicht für das Fahren der meisten Pkw-Caravan-Kombinationen und Reisemobile europaweit aus. Besondere Regelungen gelten für schwere Fahrzeuge. Mehr erfahren