Führerschein-Trilog
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament votieren für B-Führerschein für Reisemobile bis 4,25 t – ein Standpunkt den der Caravaning Industrie Verband begrüßt.
EU legte im März 2023 Vorschlag für die neue Richtlinie vor
Am 1. März 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf für die 4. Führerscheinrichtlinie veröffentlicht. Der Entwurf beinhaltet unter anderem grundlegende Änderungen für den B-Führerschein und die geltenden Gewichtsgrenzen. So schlägt die Kommission vor, dass der auf 4,25 t erweiterte B-Führerschein nur für emissionsfreie und -arme Fahrzeuge gelten soll.
Die seit vielen Jahren von der ECF geforderte Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 t ist eine gute Nachricht, denn Wohnmobil-Fans warten seit langem auf eine konkrete Lösung für dieses letzte Problem bei privat genutzten Fahrzeugen.
Rat und Europäisches Parlament votieren für B-Führerschein für Reisemobile bis 4,25 t
Mit der Benennung der Berichterstatterin sowie der Schattenberichterstatter für die Führerscheinrichtlinie im Mai 2023 begann die heiße Phase der EU-Gesetzgebung, an dem die europäische Caravaningindustrie intensiv über die nationalen Verbände sowie koordinierend über die ECF beteiligt war.
Der Rat schlägt in seiner allgemeinen Ausrichtung vom 4. Dezember 2023 vor, dass der B-Führerschein für alle Reisemobile auf 4,25 t erweitert werden soll. Vorausgesetzt, dass wie beim Kombinationsführerschein B96 ein Training, Test oder beides (je nach Umsetzung in den Mitgliedstaaten) absolviert wurde. Auch das EU-Parlament stimmte am 28. Februar 2024 in seiner Ersten Lesung für die Erweiterung auf 4,25 t für Reisemobile. Nach dem Willen des EP solle ein zweijähriger Vorbesitz des B-Führerscheins für den Upgrade auf 4,25 t ausreichen.
Aktuell werden die Rahmenbedingungen im sogenannten Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament, der vor der Verabschiedung der neuen Führerscheinrichtlinie notwendig ist, ausgehandelt.
Der Caravaning Industrie Verband begrüßt die Standpunkte von Rat und EU-Parlament, die insbesondere darauf abzielen, dass mit einem Führerschein der Klasse B ein Wohnmobil bis zu 4,25 t gefahren werden darf und somit ein Ergebnis der Ersten Lesung zur 3. Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2005 wieder aufgenommen wird. Einfache, verbraucherfreundliche Regelungen sind notwendig, um den Menschen einen klima- und familienfreundlichen Urlaub zu ermöglichen.