Fragen & Antworten
Alle FAQ zum Thema Beratung, Planung, digitale und technische Infrastruktur.
Das Beratungsportfolio des CIVD ist umfassend und reicht von der Ideenfindung über Konzeptvorschläge, Standortanalysen bis hin zur fertigen Planung und Bauüberwachung, falls gewünscht.
https://www.civd.de/artikel/das-beratungsportfolio
Wichtig ist das kostenfreie Erstgespräch, in dem es gilt, schnell die Spreu vom Weizen zu trennen, das heißt, die Erwartungshaltungen der Interessierten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben zu klären.
Was muss man beachten, wenn man einen Reisemobilstellplatz errichten will?
Grundsätzlich sollte man nicht unbedarft seinen Wunsch im örtlichen Bauamt vorbringen. Es ist ratsam, einen Fachmann, zu kontaktieren, der über das Planerische, vor allem aber über die baurechtlichen Voraussetzungen informiert.
Welche Schritte gibt es, bis ein Reisemobilstellplatz errichtet ist?
Zuerst braucht es die Idee, also die Frage, soll hier ein Stellplatz entstehen. Hier gilt es, sich klar zu machen, warum man einen Stellplatz, und damit ein touristisches Angebot schaffen will. Dann sollten einige Analysen klären, ob die Lage des Stellplatz überhaupt geeignet ist und wie das Umfeld des Stellplatzes zu bewerten ist. Als nächstes folgt die baurechtliche Analyse, die Vorgaben leistet für das nachfolgende Stellplatzkonzept. Letztlich folgt der Genehmigungsprozess, die Auftragsvergabe bis zum endgültigen Baubeginn.
Kann man die Analysen selber erstellen?
Als Laie ist es kaum möglich, sich in diese komplexe Thematik einzuarbeiten. Standortanalyse, Baurecht, Bodenbeschaffenheit, Schutzbereiche, Schutzabstände, das alles sind Fachbereiche, die einen Architekten, idealerweise sogar mit Hintergrund als Städte- und Regionenplaner erfordern.
Was ist der Unterschied zwischen einem Transitplatz und einem touristischen Platz?
Der Transitplatz, auch Basic-Platz genannt, ist eine reine Übernachtungsfläche ohne Angebote wie Strom- und Wasserversorgung oder Entsorgung von Abwässern, meist gibt es nur die oberflächenbefestigte unparzellierte Stellfläche mit dem Hinweiszeichen, dass hier maximale eine Übernachtung erfolgen darf. Entscheidend ist beim Basic-Platz die Lage unweit der Fernstraßen. Dies können einfache Parkplätze sein, die umgewidmet werden, was genehmigungsrechtlich weniger komplex ist.
Anders der touristische Platz, der mehr Komfortfaktoren wie etwa die Versorgung mit Frischwasser und Strom und die Entsorgung von Abwasser und Fäkalien anbietet und je nach Ausstattungsgrad auch sanitäre Einrichtungen vorsieht.
Wie lange dauert es von der Idee bis zum fertigen Stellplatz?
Einen Regelfall gibt es selten, da es vom Genehmigungsprozess abhängt, welches Gelände in welchem Umfeld errichtet werden soll. Hier spielen vor allem die Vorgaben einiger Behörden eine große Rolle. Im günstigsten Fall und bei guter Vorarbeit des Planers und des Architektenteams dauert der Prozess 2 bis 3 Jahre.
Welche Qualität soll der Reisemobilstellplatz haben?
Das hängt überwiegend von der Kategorie des Stellplatzes ab. Ein einfacher autarker Platz, wie etwa der Transitplatz, benötigt in der Regel außer den Standplätzen, die man auch parzellieren kann, die Entsorgungsmöglichkeit für Müll, evtl. noch Strom. Bei Standardplätzen ist eine Ver- und Entsorgungsstation sowie Stromversorgung der Regelfall und bei Premiumplätzen ist neben komfortablen Ver- und Entsorgungsoptionen auch WLAN Standard, immer häufiger sind auch sanitäre Anlagen vorhanden.
Wer muss in die Planung eingebunden werden?
Nicht nur wer eingebunden werden muss ist entscheidend, sondern auch wann man wen einbinden muss ist wichtig. Kurz zusammengefasst: Planungsbüros müssen alle relevanten Behörden, die Öffentlichkeit und direkte Nachbarn einbinden.
Welche Gutachten sind notwendig?
Abhängig vom jeweiligen Vorhaben sind es die Bereiche Verkehr, Boden, Schall, Artenschutz und Umwelt.
Wie kennzeichnet man einen Reisemobilstellplatz, unabhängig von der Kategorie?
Gängig ist es, das Straßenverkehrszeichen Nr. 314 zu nutzen, bekannt als Parkplatzzeichen der StVO. Zusätzlich kennzeichnet das Straßenverkehrszusatzzeichen 1048/17 die Erlaubnis nur für Reisemobile. Gibt es Ver- und Entsorgung auf dem Stellplatz können weitere, nicht der StVO ausgewiesene Piktogramme, etwa für Abwasserentsorgung, Frischwasser der Strom den Ausstattungsgrad kennzeichnen.
Wie viel Personal muss man für einen Stellplatzbetrieb vorhalten?
Diese oft gestellte Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist hier die Größe des Stellplatzes, der konkrete Businesscase und auch die Frage, ob eventuell eine persönliche Gästeansprache ein Kundenbindungselement sein soll.
Aktuell geht der Trend eindeutig hin zur autarken Betriebsführung. Hierbei ermöglicht es eine digitalisierte technische Infrastruktur, über Schnittstellen vom technischen Verbraucher (z.B. Stromsäule) zu den Check-in/out-Terminals Verbräuche zu ermitteln und abzurechnen und das Kommen und Gehen sowie den Aufenthalt komplett ohne Personalbindung zu gestalten. Davon unbenommen ist Personal erforderlich für Platzkontrollen, Wartungsarbeiten, Platzpflege und ggf. Winterräumdienst.