EU-Führerscheinreform für Reisemobile
Neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren.
Mit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 teilte sich in Deutschland die stetig wachsende Zahl der Reisemobilisten immer mehr in zwei Klassen auf. Während mit dem alten Führerschein der Klasse 3 noch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden dürfen, ist es Besitzern des B-Führerscheins nur erlaubt, Reisemobile bis zu 3,5 Tonnen zu lenken. Die Grenze von 3,5 Tonnen wird aus vielen Gründen schnell erreicht: Moderne Reisemobile sind sicherer und umweltfreundlicher als je zuvor. Allerdings sind sie – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen – auch schwerer geworden. Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft voraussichtlich weiter ansteigen. Daher setzt sich der Caravaning Industrie Verband (CIVD) bereits seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband „European Caravan Federation“ (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene ein.
Neue Regelung im Überblick
In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch leichter zugänglich zu machen und trägt so positiv zur Entwicklung des Tourismus in Deutschland und Europa bei.