EU-Führerschein
Der gängige B-Führerschein reicht für das Fahren der meisten Pkw-Caravan-Kombinationen und Reisemobile europaweit aus. Besondere Regelungen gelten für schwere Fahrzeuge.
EU-Führerschein
wdt_ID | Illustration | Kurzinformation |
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1 | Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3.500 kg. PKW-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zGG. | |
2 | PKW-Caravan-Kombinationen von 4.250 kg zGG. |
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3 | PKW-Caravan-Kombinationen bis 7.000 kg zGG. Zugfahrzeug und Caravan jeweils nicht schwerer als 3.500 kg zGG. | |
4 | Reisemobile mit einem zGG von mehr als 3.500 kg und nicht schwerer als 7.500 kg. | |
5 | Klasse 3 (erworben vor 1999). Alle oben aufgeführten Fahrzeugklassen B, B96, BE und C1 sind durch den alten Klasse 3 Führerschein abgedeckt. | |
Kurzinformation |
Am 19. Januar 2013 traten auch für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wurde die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein dazu, Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden. Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.caravaning-info.de/praxistipps/fuehrerschein.html