EU-Führerschein

Der gängige B-Führerschein reicht für das Fahren der meisten Pkw-Caravan-Kombinationen und Reisemobile europaweit aus. Besondere Regelungen gelten für schwere Fahrzeuge.

Reisemobile und Caravans stehen für individuelles Reisen. Wie keine andere Urlaubsform bietet Caravaning ein Höchstmaß an Flexibilität, Selbstbestimmung und Abwechslung. Einfach einsteigen und schon geht es los zum Wochenendtrip ganz in der Nähe oder in den Sommerurlaub ans Meer.
Das bedeutet aber auch, dass für das mobile Reisen mit Caravan und Reisemobil der geeignete Führerschein vorhanden sein muss. Für die meisten Caravaner und Reisemobilisten stellt sich diese Frage nicht. So können deutsche Führerscheininhaber, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben, auch künftig fast alle Reisemobile und jede Pkw-Caravan-Kombination fahren, weil der ursprüngliche Besitzstand des alten Führerscheins der Klasse 3 erhalten bleibt. Der besagt, dass Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t und Kombinationen bis zu 18,75 t geführt werden können. Dagegen sind Führerscheine, die seit dem 1. Januar 1999 erworben wurden, deutlich eingeschränkt. Der gängige B-Führerschein besitzt eine Massenobergrenze von 3,5 t für Pkw beziehungsweise Reisemobile sowie für Pkw-Anhänger-Kombinationen.
Führerscheinreform Lesen Sie hier mehr zum Trilog zur vierten Führerschein-Richtlinie.

EU-Führerschein

wdt_ID Illustration Kurzinformation
1 Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3.500 kg. PKW-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zGG.
2 PKW-Caravan-Kombinationen von 4.250 kg zGG.

3 PKW-Caravan-Kombinationen bis 7.000 kg zGG. Zugfahrzeug und Caravan jeweils nicht schwerer als 3.500 kg zGG.
4 Reisemobile mit einem zGG von mehr als 3.500 kg und nicht schwerer als 7.500 kg.
5 Klasse 3 (erworben vor 1999). Alle oben aufgeführten Fahrzeugklassen B, B96, BE und C1 sind durch den alten Klasse 3 Führerschein abgedeckt.
Kurzinformation
Zum 19. Januar 2013 traten zahlreiche Änderungen beim Führerschein in Kraft. Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG, die sogenannte 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. So müssen zum Beispiel in Deutschland bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen, das heißt, bis dahin müssen alle alten Führerscheine gegen das neue Checkkartenformat eingetauscht worden sein.

Am 19. Januar 2013 traten auch für Caravaner bedeutende Änderungen im Führerscheinrecht in Kraft. So wird der bisher geltende B-Führerschein gleich auf zwei Arten caravanfreundlich verändert. Zum einen wurde die Anhänger-Regelung des B-Führerscheins vereinfacht. So berechtigt bereits der normale B-Führerschein dazu, Anhänger, also auch Caravans, mit einem unbeschränkten Gesamtgewicht zu ziehen, falls die zulässige Gesamtmasse der Pkw-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Zum anderen tritt die B96-Fahrerlaubnis in Kraft. Mit ihr können Pkw-Anhänger-Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen bewegt werden. Zum Erwerb reicht B-Führerscheinbesitzern die Teilnahme an einer eintägigen Fahrschulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.caravaning-info.de/praxistipps/fuehrerschein.html

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